Ich befrage Merkel zur Einschränkung von Grundrechten nach Artikel 18 des Grundgesetzes, welche - eigentlich als absolute Ausnahmeregelung gedacht - nach Ansinnen von Tauber und Zustimmung von Seehofer zu einem Standardinstrument der politischen Auseinandersetzung werden soll, namentlich auch unter Erwähnung der ‚politischen Rechten‘. In dasselbe Horn bläst nun auch Bundeskanzlerin Merkel und schließt einen Grundrechte-Entzug als "ultima ratio" nicht aus.