Frau Merkel hat mit ihrem nationalen Alleingang (Grenzöffnung 2015) gegen deutsches und europäisches Recht gehandelt, statt als Ausnahme dauerhaft, europäische Solidarität zerstört und weitere Zuwanderung ausgelöst.
Wenn Frau Merkel eine selbst nur teilweise Wiederanwendung geltenden Rechts verweigert, gebietet es dann nicht die Würde des Amtes, frage ich die Regierung, dass für solches Handeln die Vertrauensfrage gestellt werden muss, wenn der Mut da ist?
https://www.youtube.com/watch?v=Nejq0dClu7c